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   OLG Brandenburg, 12.01.2000 - 1 U 18/99   

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https://dejure.org/2000,8930
OLG Brandenburg, 12.01.2000 - 1 U 18/99 (https://dejure.org/2000,8930)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 12.01.2000 - 1 U 18/99 (https://dejure.org/2000,8930)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 12. Januar 2000 - 1 U 18/99 (https://dejure.org/2000,8930)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Persönliche Haftung eines vom Truppenarzt hinzugezogenen Zivilarztes für die fehlerhafte Behandlung der Fraktur eines Soldaten

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    GG Art. 34; BGB § 839; SoldG § 30; SoldG § 31; BBesG § 69
    Behandlung eines Bundeswehrangehörigen durch einen Zivilarzt

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • ratgeber-arzthaftung.de (Leitsatz)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BGB § 839; GG Art. 34
    Hoheitlicher Charakter als Amtshaftungsgrundlage in Fällen truppenärztlicher Versorgung; Hinzuziehung eines Zivilarztes

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2000, 407
  • VersR 2001, 1428
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (7)

  • BSG, 30.09.2021 - B 9 V 1/19 R

    Soziales Entschädigungsrecht - Soldatenversorgung - ärztliche Behandlung -

    Die Zivilärzte sind in derartigen Fällen gleichsam als "verlängerter Arm des Truppenarztes im Auftrag der Bundeswehr" tätig (so plastisch Brandenburgisches OLG Urteil vom 12.1.2000 - 1 U 18/99 - juris RdNr 28; Zimmerling/Wingler, jurisPK-BGB, Band 2, 9. Aufl 2020, § 839 RdNr 560) .
  • OLG Schleswig, 19.05.2006 - 4 U 33/05

    Arzt- und Krankenhaushaftung: Beweislastumkehr bei Dokumentationsversäumnis des

    Mit der Beauftragung wurde zwischen den Parteien ein Vertragsverhältnis begründet, unabhängig davon, ob die Beklagte im Rahmen ihrer ärztlichen Tätigkeit gegenüber der Zeugin A. in Ausübung eines öffentlichen Amtes tätig wurde (vgl. dazu auch BGH VersR 96, 976 m.w.N; im übrigen Senat, Urt. vom 22.12.97 Az. 4 U 108/96; BGH VersR 1996, 976; OLG Brandenburg VersR 2001, 1428).
  • OLG Hamm, 05.04.2019 - 11 U 83/15

    Haftung des Trägers eines Krankenhauses wegen angeblicher Behandlungsfehler bei

    Dies ändert nichts daran, dass im Falle fehlerhafter Behandlung durch die hinzugezogenen Ärzte die Behandlung des Soldaten im Rahmen staatlicher Gesundheitsfürsorge erfolgt ist und der Soldat, der nicht Vertragspartner geworden ist, daher die Ansprüche gemäß §§ 81a ff SVG gegen den Dienstherrn geltend machen kann, da auch in diesem Fall die gesundheitlichen Nachteile der fehlerhaften Behandlung eine Wehrdienstbeschädigung darstellen (vgl. BGH, NJW 1996, S. 2431; OLG Brandenburg, VersR 2001, S. 1428).
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